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Heizungsgesetz

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf einen Blick (GEG) Einstieg in die Wärmewende
Das Gesetz markiert den Einstieg in die Wärmewende, Heizen mit Erneuerbaren Energien wird zum Standard. Mit dem neuen GEG schaffen wir die Grundlage, um Klimaschutz im Gebäudebereich einzuhalten und unsere Abhängigkeit vom Import fossiler Energie spürbar zu verringern. Das ist auch konkreter Verbraucherschutz. Der Umstieg auf Erneuerbares Heizen wird staatlich gefördert.

Das Gebäudeenergiegesetz kurz zusammengefasst
Ab Januar 2024 muss grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzen. Es gibt aber eine zeitliche Abstufung zwischen Neubau und Bestandsgebäuden. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt
die Regel ab Anfang 2024; maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag gestellt wird.

Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es längere Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen. Das
heißt: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) wird der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie spätestens nach dem 30.06.2026 verbindlich, in kleineren Städten (weniger als 100.000 Einwohner) gilt
das spätestens nach dem 30.06.2028. Das bedeutet, neue Gas- oder Ölheizungen sind ab dem 1.7.2026 bzw. 1.7.2028 nur zulässig, wenn sie zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies wird zum Beispiel über die Kombination mit einer Wärmepumpe erreicht (sogenannte Hybridheizung) oder aber anteilig mit Biomethan.

Die Regelungen im Überblick
1 Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen gilt ab 1.1.2024 nur für den Einbau neuer
Heizungen.

2 Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen
können selbstverständlich repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung
irreparabel defekt ist (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, sodass warme Wohnungen und Häuser garantiert sind. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.

3 Es gibt eine zeitliche Abstufung zwischen Neubau und Bestandsgebäuden.

4 Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen greift ab dem 1.1.2024 für die meisten
Neubauten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag gestellt wird. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es längere Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen.

5 Die Kommunale Wärmeplanung wird in den Kommunen angeschoben. Sie müssen spätestens bis Mitte 2028 (Großstädte Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden. Dieser Prozess soll durch ein Gesetz zur Wärmeplanung mit bundeseinheitlichen Vorgaben befördert werden.

6 Die Übergangsfristen für bestehende
Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, werden mit der
Kommunalen Wärmeplanung verzahnt. In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) wird der Einbau von Heizungen daher mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie spätestens nach dem 30.06.2026 verbindlich, in Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf einen Blick (GEG) kleineren Städten (weniger als 100.000 Einwohner) gilt das spätestens nach dem 30.06.2028. Das bedeutet, neue Gas- oder Ölheizungen sind ab dem 1.7.2026 bzw. 1.7.2028 nur zulässig, wenn sie zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies wird zum Beispiel über die Kombination mit einer Wärmepumpe erreicht (sogenannte Hybridheizung) oder aber anteilig mit Biomethan. Ist in einer Kommune auf der Grundlage eines Wärmeplans eine Entscheidung über die Ausweisung als Wärmenetzgebiet (Neuoder Ausbau) oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet schon vor Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 getroffen, wird hier der Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien schon dann verbindlich.

7 Der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung soll durch Förderung
erleichtert werden. Dabei wird die Förderung stärker sozial ausgerichtet: Untere
und mittlere Einkommensgruppen (bis 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr) erhalten einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent. Dieser kommt hinzu zur Grundförderung von 30 Prozent, die für alle
verfügbar ist. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung vor 2028 ist zudem ein
Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent erhältlich. Die maximal mögliche
Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten.

8 Mieterinnen und Mieter werden vor Mietsteigerungen geschützt. Zum einen sollen Vermieterinnen und Vermieter natürlich in neue Heizungsanlagen investieren und modernisieren. Dafür dürfen sie künftig bis zu 10 Prozent der Modernisierungskosten umlegen. Allerdings müssen sie von dieser Summe eine staatliche Förderung abziehen, und die Modernisierungsumlage wird auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter gedeckelt.
Im Einzelnen: Worum geht es?
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden, um seinen verpflichtenden Beitrag zum internationalen Klimaschutz zu leisten. Doch im Wärmesektor hängt die Emissionsminderung den Zielen hinterher. 2022 wurden die im Klimaschutzgesetz vorgegebenen CO2-Einsparungen zum dritten Mal in Folge überschritten. Wesentliche Ursache ist, dass rund drei Viertel aller Haushalte noch mit fossilem Öl oder Gas heizen. Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird daher die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie spätestens ab Mitte 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung. So können Klimaschutz, Energiesicherheit und Verbraucherschutz gleichermaßen gestärkt werden. Unternehmen sowie
Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer erhalten Planungssicherheit und ausreichenden Vorlauf für ihre Investitionsentscheidungen. Die begleitende Förderung mit einer einkommensabhängigen Komponente und einem neuen Kreditangebot sorgt dafür, dass niemand beim Umbau der Wärmeversorgung
finanziell überfordert wird.

Die Regelungen des Gesetzes zum Erneuerbaren Heizen – also des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – sind technologieoffen ausgestaltet.
Wer auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, kann auf mehrere pauschale Erfüllungsoptionen zurückgreifen. Wenn man eine davon nutzt, ist die Vorgabe erfüllt.

Einstieg in die WärmewendeNovelle des Gebäudeenergiegesetzes auf einen Blick (GEG)
Diese Optionen sind:
• Anschluss an ein Wärmenetz
• Wärmepumpe
• Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel und Pellets)
• Stromdirektheizung (nur in gut gedämmten Gebäuden)
• Wärmepumpen oder Solarthermie-Hybridheizung (Wärmepumpe oder
solarthermische Anlage kombiniert mit einem mit Öl oder Gas betriebenen
(Spitzenlast-)Heizkessel, oder mit einer Biomasseheizung)
• Heizung auf der Basis von Solarthermie (falls Wärmebedarf damit komplett gedeckt)
• Gasheizung, die nachweislich mindestens 65 Prozent nachhaltiges Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzt

Was Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden können, betrifft, gilt:
Sie dürfen nach 2026 bzw. 2028 nur eingebaut und mit 65 Prozent grünen Gasen betrieben werden, wenn ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegt. Die Bundesnetzagentur prüft dabei unter anderem, ob der Fahrplan im Einklang mit den Klimazielen steht.
Für komplexere Fälle, wie den Ersatz von Gasetagenheizungen, gibt es Übergangsfristen von bis zu 13 Jahren. Wenn ein Wärmenetzbetreiber den Anschluss an ein Wärmenetz in Aussicht gestellt hat, können noch bis zu zehn
Jahre neue Heizungen ohne weitere Anforderungen betrieben werden.

Das Gesetz enthält zudem eine Härtefallregelung, nach der eine Ausnahme von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien auf Antrag möglich ist, zum Beispiel bei wirtschaftlicher Überforderung oder wenn die Umstellung aufgrund besonderer persönlicher Umstände nicht zumutbar ist.

Neue Gasheizungen dürfen in der Übergangszeit zwischen Anfang 2024 und dem Moment, in dem die Wärmeplanung greift – in Großstädten spätestens Mitte 2026, in kleineren Kommunen spätestens Mitte 2028 – noch eingebaut werden. Das Gesetz sieht in diesen Fällen aber eine verbindliche Beratung beim Einbau von mit flüssigem oder gasförmigem Brennstoff betriebenen Heizungen vor, um
auf wirtschaftliche Risiken durch steigende CO2-Preise für fossile Brennstoffe hinzuweisen. Zudem müssen Alternativen in den Blick genommen werden, etwa auf der Grundlage der Wärmeplanung. Zweitens müssen solche Gasheizungen dann, wenn das Gebäude nach abgeschlossener Wärmeplanung nicht an ein
Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden kann, ab 2029 steigende Anteile Biomethan oder andere grüne Gase nutzen (15 Prozent in 2029, 30 Prozent in 2035 und 60 Prozent in 2040).

Wie soll die Förderung für den Umstieg auf das Heizen mit Erneuerbaren aussehen?
Um niemanden beim Umstieg auf das Heizen mit Erneuerbaren Energien zu überfordern, wird der Einbau nachhaltiger Heizungen im Rahmen der bewährten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell gefördert. Dabei soll die Förderung in Zukunft stärker sozial ausgerichtet werden.

Einstieg in die Wärmewende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf einen Blick (GEG)

Für den Heizungstausch soll es geben:
• eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für alle Wohn- und
Nichtwohngebäude, die wie bisher allen privaten Hauseigentümerinnen und
-eigentümern sowie Vermieterinnen und Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen offensteht;

• einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr;
• einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von zunächst 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Bis einschließlich 2028 beträgt dieser Bonus 20 Prozent, danach wird er um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgesenkt. Der Klima-Geschwindigkeitsbonus wird allen selbstnutzenden Wohneigentümerinnen und eigentümern gewährt, deren funktionstüchtige Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.
• einen Innovationsbonus von 5 Prozent für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen.
• Die Boni können miteinander verbunden werden, sie sind also kumulierbar. Insgesamt beträgt die maximal erhältliche Förderung 70 Prozent der Investitions-kosten.
• Vermieterinnen und Vermieter werden ebenfalls die Grundförderung erhalten, die sie nicht über die Miete umlegen dürfen.Hierdurch wird der Anstieg der Mieten durch energetische Sanierungen gedämpft.

Neu ist ein Kreditangebot für Heizungstausch oder Effizienzmaßnahmen – zinsvergünstigt für Antragstellende, die über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr verfügen.
Für die Neuausgestaltung wird die entsprechende Förderrichtlinie „BEG Einzelmaßnahmen“ überarbeitet. Bis sie greift, gilt die aktuelle Förderrichtlinie weiter und steht allen, die schon vorangehen wollen, mit Investitionskostenzuschüssen zum Heizungstausch und weiteren Effizienzmaßnahmen zur Verfügung.

Das parlamentarische Verfahren zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist nach der Befassung des Bundesrates Ende September 2023 abgeschlossen

Gas und Öl wird teurer. CO²-Preis Erhöhung


Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen: Gas und Öl wird teurer. CO²-Preis Erhöhung

*CO2-Preis-Erhöhung ab 2024: Heizen mit Gas und Öl wird teurer
Ist es sinnvoll, jetzt noch eine Gasheizung einzubauen? 5 Risiken*

Augen auf beim Heizungstausch! CO2-Abgabe steigt Jahr für Jahr
Um Haushalte bei den sehr hohen Energiekosten zu entlasten, hatte die Ampel die geplante Erhöhung des CO2-Preises 2023 ausgesetzt. Damit ist jetzt bald Schluss: Ab 2024 soll der CO2-Preis wieder steigen, Medienberichten nach zunächst auf 40 Euro pro Tonne. Für Eigentümer heißt das auch: Augen auf beim Heizungstausch, denn Heizen mit Gas und Öl wird damit teurer in den kommenden Jahren!
Jetzt noch schnell eine Gasheizung oder Ölheizung einbauen lassen? Verbraucherschützer warnen davor, die fossile Heizung könnte in den kommenden Jahren zur Kostenfalle werden. Denn nur ein Bruchteil der Kosten fällt für die Anschaffung der Heizung an, einen weitaus größeren Teil machen die Betriebskosten aus und die werden für Gas und Heizöl in den kommenden Jahren steigen.
So wurde jetzt bekannt, dass der CO2-Preis, der für fossile Brenn- und Kraftstoffe erhoben wird, zum 1. Januar 2024 stärker ansteigen soll als bisher vorgesehen. Von aktuell 30 Euro pro Tonne soll er 2024 nicht erst auf 35 Euro klettern, sondern direkt auf 45 Euro. Damit kehrt die Bundesregierung wieder auf den ursprünglichen Preispfad zurück.

Heizen mit Gasheizung und Ölheizung wird teurer, tanken auch
Der CO2-Preis ist Teil des nationalen Emissionshandelssystems, er wird beim Ausstoßen von CO2 fällig. Heizen und Tanken dürfte damit für viele Haushalte teurer werden. Damit gibt die CO2-Abgabe einen Anreiz, künftig auf fossile Brennstoffe zu verzichten und auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen.

Was bedeutet die CO2-Preis-Erhöhung 2024 für Haushalte?
Die für 2024 geplante Erhöhung des CO2-Preises auf 45 Euro pro Tonne bedeutet bei Benzin einen Preisanstieg von rund 4 Cent pro Liter, bei Diesel und Heizöl 5 Cent pro Liter und bei Erdgas 0,3 Cent pro Kilowattstunde.
Ist es sinnvoll, jetzt noch eine Gasheizung einzubauen? 5 Risiken
Wer bei Gas und Öl bleibt, zahlt in den nächsten Jahren drauf
Darf ich aktuell noch eine neue Gasheizung einbauen lassen? Das ist derzeit eine häufig gestellte Frage in unserem Sanierungsforum. Die viel wichtigere Frage wäre allerdings: Ist es sinnvoll, jetzt noch auf eine Gasheizung zu setzen? Denn bei der Entscheidung sollten nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch künftige Kostenrisiken bedacht werden.

Wie werden die Wohnräume künftig möglichst kostengünstig beheizt? Mit einer Gasheizung lauern Kostenrisiken
Die Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben viele Eigentümer verunsichert. Darf ich jetzt noch eine neue Gasheizung einbauen? Das ist eine häufig gestellte Frage. Viele wollen Fakten schaffen, bevor das umgangssprachlich so genannte Heizungsgesetz in Kraft tritt. Doch wer künftige Kostenrisiken dabei nicht im Blick hat, wird womöglich draufzahlen, warnt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Mit dem Blick auf steigende Netzentgelte und CO2-Abgaben sowie hohe Kosten für Wasserstoff und Biomethan heißt es: “Jetzt noch eine neue Gasheizung einzubauen, kann deshalb für Verbraucher:innen zu einem extrem teuren Experiment werden.”

Diese 5 Risiken beim Einbau einer neuen Gasheizung sollten Eigentümer jetzt kennen

Risiko 1: Hohe Anschaffungskosten und keine Förderung
Viele Eigentümer erschrecken, wenn sie die Kosten für eine Wärmepumpe sehen. So kostet eine Luftwärmepumpe aktuell rund 31.000 Euro. Dabei übersehen sie, dass auch eine Gasheizung nicht mehr so günstig ist wie in den vergangenen Jahren. Von 6.000 Euro auf rund 10.000 Euro sind die Kosten allein in den letzten zwei Jahren gestiegen. Und anders als bei der Wärmepumpe gibt es für die Gasheizung keine Förderung. Wer sich dagegen für eine klimafreundliche Heizung entscheidet, kann die Anschaffungskosten mit einer Förderung deutlich senken. Übrigens: 5/6 der Kosten für eine Heizung entstehen nicht bei der Investition am Anfang, sondern danach im Heizungsbetrieb. Eigentümer sollten deshalb nicht nur auf die Anschaffungskosten schauen!

Risiko 2: Hohe Betriebskosten für die Gasheizung
Die Gaspreise liegen aktuell wieder auf Vorkrisenniveau, deshalb gehen viele Eigentümer davon aus, dass die Gasheizung auch künftig eine günstige Variante ist. Doch diese Rechnung wird gleich an mehreren Stellen nicht mehr aufgehen, denn in den kommenden Jahren wird das Heizen mit Gas deutlich teurer: So wird der CO2-Preis schon ab 2024 wieder steigen, ab 2027 könnte die Abgabe sogar sprunghaft ansteigen. Dann könnte ein Preisschock ähnlich wie zu Beginn der Energiekrise 2022 drohen. Dazu kommen steigende Netzentgelte und Umlagen wie die Speicherumlage, die bis 2027 verlängert wurde und aktuell Mehrkosten von rund 20 Euro im Jahr bedeutet.
Was hat es mit den steigenden Netzentgelten auf sich? Durch die zunehmende Nutzung von Wärmepumpen und Fernwärme wird die Anzahl von privaten Haushalten, die an das Gasnetz angeschlossen sind, deutlich zurückgehen. Dadurch werden die Kosten für den Betrieb der Gasnetze auf immer weniger Schultern verteilt.

Risiko 3: Preisbremsen fallen weg
Darauf, dass Preisschübe durch staatliche Preisbremsen aufgefangen werden, können sich Eigentümer künftig nicht verlassen. Sowohl die Gaspreisbremse als auch die abgesenkte Umsatzsteuer auf Gaslieferungen laufen im Frühjahr 2024 aus.

Risiko 4: Begrenzte Laufzeit
Mit dem GEG-Kompromiss ist der Einbau einer neuen Gasheizung zwar in mehr Fällen möglich, voraussichtlich auch nach 2024 noch, am Enddatum hält die Bundesregierung aber fest: Ab 2045 sollen nach dem bisherigen Entwurf keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen mehr betrieben werden dürfen. Alle jetzt eingebauten Gasheizungen dürfen also noch maximal 22 Jahre laufen. Bisher laufen Gasheizungen in der Praxis häufig deutlich länger.

Risiko 5: Aber was ist mit Wasserstoff und Biomethan / Biogas?
Das GEG erlaubt zwar unter Umständen noch den Einbau einer Gasheizung, fordert in Zukunft aber einen Anteil erneuerbarer Energien. Dieser könnte zum Beispiel mit Biomethan erfüllt werden. Doch Biomethan (und auch Wasserstoff) werden in absehbarer Zeit nicht ausreichend und nur zu hohen Preisen verfügbar sein. Schon jetzt gibt es im Biogas-Markt erhebliche Versorgungs- und Kostenprobleme. Auch hier kann also eine Kostenfalle lauern!

Was also tun? Die Verbraucherzentrale rät, Schnellschüsse bei der Heizungsfrage zu vermeiden. Bei einer noch funktionierenden Heizungsanlage sollte die Zeit jetzt genutzt werden, um einfache oder auch umfangreichere Sanierungsmaßnahmen am Gebäude umzusetzen. Darüber hinaus lohnt sich während der restlichen Laufzeit der Gasheizung ein Gasvergleich, um die Heizkosten so gering wie möglich zu halten.

Die Devise für Eigentümer mit Gasheizung sollte sein: Besser Niedertemperatur-ready als Wasserstoff-ready! Es ist sinnvoller das Temperaturniveau in der Wärmeverteilung im Haus zu senken als auf eine Gasheizung zu setzen, die irgendwann auch mal Wasserstoff verbrennen könnte. Einsparmaßnahmen an der Gebäudehülle führen in der Regel dazu, dass die Vorlauftemperatur für die Heizung gesenkt werden kann. Das erleichtert später den Einbau einer Wärmepumpe – und spart insgesamt Heizenergie unabhängig von der Art der Wärmeerzeugung.

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