Bauanträge

Bauanträge

Sie planen ein Bauvorhaben?
Wie beraten Sie gerne. Von der Planung bis zur Durchführung.


Carport und Gartenhäuser

Sie möchten ein Carport, eine Garage oder ein Gartenhaus bauen?
Wir beraten und planen Ihr Bauvorhaben und stellen Ihnen die notwendigen Bauzeichnungen und Bauanträge.

Errichtungen von Garagen, Carports und Gartenhütten sind nach §§ 63 beziehungsweise 68 BauO NRW immer baugenehmigungspflichtig.

Grundsätzlich gesehen ist der Bau eines Carports eine bauliche Maßnahme und muss von den zuständigen Behörden genehmigt werden, auch wenn der Unterstand für das Auto auf dem eigenen Grund und Boden errichtet werden soll. Die Baugenehmigungspflicht für Carports wird durch die §63, 67, 68 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) geregelt.

Wie groß ein Gartenhaus sein darf, ist im Landesbaugesetz verankert. Ob Ihr Gartenhaus genehmigungspflichtig ist oder nicht, ist abhängig von dem Bundesland, in dem Sie es bauen möchten. In Nordrhein-Westfalen liegt die Grenze laut Bauordnung NRW beispielsweise bei 30 Kubikmeter Rauminhalt und in Niedersachsen bei 40 Kubikmetern.

Oftmals scheitert der Bau des eigenen Carports aber weniger an den kommunalen oder landesrechtlichen Vorschriften oder dem Bauantrag, sondern vielmehr an Streitereien mit dem Nachbarn. Wer seinen geplanten Carport oder das Gartenhaus ohne eine vorherige Baugenehmigung errichtet, muss mit hohen Strafen und sogar dem vollständigen Abriss des neu gebauten Unterstandes rechnen.

Baugenehmigung Carport Nordrhein-Westfalen beantragen

Wenn Sie für den Bau eine Baugenehmigung benötigen, müssen einige Unterlagen eingereicht werden. Je nach Stadt, Kreis oder Gemeinde und dem dort zuständigen Bauamt können die Anforderungen an die erforderlichen Unterlagen unterschiedlich ausfallen. Daher ist es sinnvoll, sich vor der Abgabe der Dokumente zu erkundigen, welche Unterlagen in welcher Ausführung für Ihren Wohnort benötigt werden.

Die notwendigen Dokumente für NRW:

  • Die Flurkarte erhältlich beim Katasteramt) in 2-facher Ausführung
  • Die Bauzeichnungen (Grundrisse und Ansichten) in 2-facher Ausführung
  • Die Baubeschreibung in 2-facher Ausführung
  • Den statischen Erhebungsbogen in einfacher Ausführung
  • Die Bauvorlagenberechtigung in einfacher Ausführung
  • Den Bauantrag, vom Bauherrn und dem Verfasser unterschrieben in 2-facher Ausführung
  • Die voraussichtlichen Baukosten in 2-facher Ausführung
  • Im Falle eines Bebauungsplanes oder einer Satzung: Die Berechnungen der Maße der bebauten Fläche in 3-facher Ausführung

Gegebenenfalls werden vom zuständigen Bauamt weitere Unterlagen verlangt, wie:

  • Die Berechnungen der umbauten Stellfläche in 2-facher Ausführung
  • Den Auszug aus der Deutschen Grundkarte in 2-facher Ausführung
  • Falls vorhanden, eine planungsrechtliche Auskunft in einfacher Ausführung
  • Die rechnerischen Nachweise des Fußbodens über der Geländeoberfläche in 2-facher Ausführung

Die jeweiligen Bestimmungen zur Grenzbebauung finden Sie in der Landesbauordnung und in den Richtlinien des Bauordnungsamts unter dem Paragraph für Abstandsflächen.

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