Energieausweis

Energieausweis

Wir stellen Ihnen den richtigen Energieausweis aus.

Wer beim Verkauf, Vermietung, Verpachtung etc. eines Gebäudes oder Wohnung dem „neuen“ Nutzer ein Gebäudeenergieausweis „nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auch Verstöße gegen die Neubau- und Modernisierungsanforderungen sowie bei Verwendung falscher Gebäudedaten bei der Ausstellung von Energieausweisen die vorsätzlich und leichtfertig gemacht wurden, werden zukünftig mit bis zu 15.000 € geahndet.

Welcher Ausweis für welches Gebäude?

Wer braucht Bedarfsausweise und wer Verbrauchsausweise?

Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können zwischen den beiden Ausweisarten wählen.
Die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung in der Regel günstiger.

Er ist jedoch auch weniger aussagekräftig! Keine Wahl haben Eigentümer von Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die nicht den energetischen Standard der ersten Wärmeschutzverordnung erfüllen. Für solche Gebäude ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Außerdem kann nur ein Bedarfsausweis ausgestellt werden, wenn die zur Erstellung eines Verbrauchsausweises erforderlichen Heizkosten- bzw. Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre nicht vorliegen, beispielsweise weil die Beheizung dezentral über Gasetagenheizungen erfolgt oder das Gebäude kurz zuvor umfassend modernisiert wurde.

Für Neubauten wird nach deren Fertigstellung ebenfalls grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.

Mit welchen Kosten können Sie rechnen?

Welche kosten entstehen bei der Erstellung eines Energieausweises?

Aufgrund des wesentlich geringeren Aufwands bei der Datenerhebung ist der Verbrauchsausweis günstiger zu haben als der Bedarfsausweis. Seine Aussagekraft ist jedoch ebenfalls wesentlich geringer. ca. 75 €

Der Preis für den Bedarfsausweises hängt wesentlich von der Gebäudegröße ab. Er liegt mit mehreren hundert Euro deutlich über dem für Verbrauchsausweise. ca. 380 € bei Ein- bis Zweifamilienhäusern.

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